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KI-Inhalte kennzeichnen: Muss das bei jedem Text sein?

KI-Inhalte kennzeichnen: Was Artikel 50 des EU AI Act seit August 2026 verlangt und warum menschliche Prüfung wichtiger als ein Sticker ist.

EinordnungUnternehmen

KI-Inhalte kennzeichnen: Muss jetzt unter jeden mit ChatGPT überarbeiteten Text ein Hinweis? Nein. Artikel 50 des EU AI Act kennt keine pauschale Stickerpflicht für jedes Dokument. Er setzt gezielte Transparenzpflichten für bestimmte Systeme und Inhalte. Entscheidend sind der Inhalt, sein Einsatz und die menschliche Kontrolle.

KI-Inhalte kennzeichnen: Was seit August 2026 gilt

Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Anbieter generativer KI müssen erfasste synthetische Texte, Bilder, Videos und Audios maschinenlesbar markieren. Das ist zuerst eine technische Pflicht der Anbieter, nicht die Aufforderung an Anwendende, unter jede E-Mail «erstellt mit KI» zu schreiben. Die EU-Kommission fasst die Rollen und Pflichten zusammen.

Wer KI einsetzt, muss vor allem bei Deepfakes und bei KI-generierten Texten über Themen von öffentlichem Interesse transparent informieren. Für solche Texte greift die Kennzeichnungspflicht jedoch nicht, wenn eine fachkundige Person den Inhalt substanziell geprüft hat, redaktionelle Kontrolle besteht und eine Person oder Organisation die rechtliche Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht nicht. Das erläutern die offiziellen Fragen und Antworten zu Artikel 50.

Was das für Schweizer KMU bedeutet

Der EU AI Act gilt in der Schweiz nicht automatisch. Ein Schweizer Unternehmen kann aber erfasst sein, wenn es KI-Ausgaben in der EU verwendet. Das steht im Geltungsbereich von Artikel 2. Ob ein konkreter Fall darunterfällt, braucht eine rechtliche Prüfung.

Für den Büroalltag ist die sinnvollere Frage deshalb nicht: «Wo kleben wir ein KI-Label hin?» Frage stattdessen:

  • Hat eine fachkundige Person Zahlen, Quellen und Aussagen geprüft?
  • Ist klar, wer den Inhalt freigibt und verantwortet?
  • Kann der Inhalt Menschen täuschen, weil er echt wirkt?
  • Geht es um ein Thema von öffentlichem Interesse oder um einen Deepfake?
  • Wird das Ergebnis in der EU eingesetzt?

Für ältere KI-Systeme gibt es nur bei der technischen, maschinenlesbaren Markierung eine begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Das ist kein allgemeiner Aufschub für veröffentlichte Inhalte.

Verantwortung lässt sich nicht ankleben

Ein Hinweis wie «mit KI erstellt» macht einen ungeprüften Text nicht verlässlich. Umgekehrt wird ein sorgfältig redigierter Text nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, nur weil KI bei Struktur oder Formulierung geholfen hat.

Die tragfähige Praxis lautet: KI unterstützen lassen, Aussagen substanziell prüfen, Verantwortung klar zuweisen und in den gesetzlich erfassten Fällen transparent kennzeichnen. Die Beurteilungskompetenz bleibt damit wichtiger als der Sticker.

Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung. Prüfe bei Publikationen mit EU-Bezug, Deepfakes oder Inhalten von öffentlichem Interesse den konkreten Fall.

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